Im Kanton Uri besteht ein grosses Potenzial an Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Deshalb werden sehr viele Projekte zur Realisierung von neuen Wasserkraftwerken, Photovoltaik- und Windenergieanlagen lanciert, welche die kantonalen Fachstellen kurzfristig zu beurteilen haben. Dabei ist eine Interessenabwägung zwischen den schutzwürdigen Gütern, der Energieproduktion sowie der Volkswirtschaft einerseits und den Auswirkungen auf die Landschaft, Gewässer und Ortsbilder andererseits vorzunehmen. Deshalb hat der Regierungsrat des Kantons Uri beschlossen, Rahmenbedingungen und Entscheidungsgrundlagen erarbeiten zu lassen, die es erlauben, den spezifischen Gegebenheiten in diesem Spannungsfeld optimal Rechnung zu tragen.
Beispielsweise wurde bei der Solarenergie vorerst im GIS das «Potenzial» berechnet und dann geprüft, ob ein Vorhaben an einem bestimmten Standort zulässig ist oder nicht realisiert werden kann. Als «Ausschlussgebiete» gelten Bundesinventare (Auen und Gletschervorfelder, Moorbiotope, (Flachmoore, Hochmoore), Moorlandschaften, Trockenwiesen und –weiden), kantonale Schutzgebiete und Grundwasserschutzzonen. Folgende «Abwägungskriterien» genügen nicht allein, um Anlagen auszuschliessen. Wenn sie aber in Kombination mit anderen Kriterien vorkommen, wirkt deren landschaftliche bzw. ökologische Empfindlichkeit kumulativ: Ortsbildschutz, Natur- und Landschaftsschutzgebiete mit Widerspruch zu den Schutzzielen, Fruchtfolgeflächen, < 50 m an einem natürlichen Gewässer, Tourismus-, Erholungs- und Tourismusruhegebiet, Naturgefahrengebiete, im Wald und im 20m-Waldabstand und grosse Einsehbarkeit von Tourismusruhegebieten. Anschliessend wird die Empfindlichkeit bezüglich Ökologie und Landschaft und das Solarpotenzial gegenübergestellt. Weist ein Gebiet z.B. eine sehr hohe Empfindlichkeit und ein tiefes Potenzial auf, fällt es in die Kategorie „nicht realisierbar“. In Gebieten mit niedriger oder hoher Empfindlichkeit und geringem oder hohem Potenzial, wird die Realisierung von Projekten als „sehr kritisch“ bezeichnet. In Gebieten mit tiefem Schutzstatus und sowohl mittlerem als auch hohem Potenzial, werden Projekte als „unkritisch“ beurteilt.
Arbeiten:
- Grundlagenauswertung
- Berechnung Potenzial im GIS für Wasser-, Wind- und Solarenergie
- Energieträgerspezifische «Ausschlusskriterien» und «Abwägungskriterien»
- Gegenüberstellung und Bewertung der Empfindlichkeit bezüglich Ökologie und Landschaft und des Potenzials für erneuerbare Energien mit den Kategorien „nicht realisierbar“, „sehr kritisch“ und „unkritisch“ inkl. Darstellung im GIS
- Konzepterarbeitung Teil Umwelt
- Umsetzung von Konfliktlösungsvorschlägen
- Kartendarstellungen
Auftraggeber:
- Amt für Raumentwicklung in Zusammenarbeit mit Amt für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr
- Amt für Energie
- Amt für Umwelt